Corona-Verordnungen: Signal aus Bayern an Thüringen

Durch die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Volksfestverbot sieht sich die Thüringer FDP-Landtagsfraktion in ihrer Position bestärkt, Corona-Verordnungen vom Parlament bestätigen zu lassen. Das Münchener Gericht habe Eilanträge von Veranstaltern teilweise stattgegeben, da es in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhebliche Grundrechtseingriffe sehe.

Durch die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Volksfestverbot sieht sich die Thüringer FDP-Landtagsfraktion in ihrer Position bestärkt, Corona-Verordnungen vom Parlament bestätigen zu lassen. Das Münchener Gericht habe Eilanträge von Veranstaltern teilweise stattgegeben, da es in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhebliche Grundrechtseingriffe sehe. Wegen der Dauer dürften im Grundsatz nur die Parlamente entscheiden. „Die Entscheidung der Münchener Richter ist auch ein Signal an Thüringen. Erst gestern haben alle anderen Parteien unseren Gesetzentwurf abgelehnt, wonach der Landtag zu Corona-Verordnungen zustimmen muss. Für uns Freie Demokraten ist das Parlament der Gesetzgeber und nicht die Landesregierung“, erklärt Robert-Martin Montag, parlamentarischer Geschäftsführer.

Fraktionsvorsitzender Thomas L. Kemmerich sieht in der Empfehlung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an Veranstalter, Ausnahmeanträge auf Zulassung zu stellen, auch einen Hoffnungsschimmer für die gebeutelte Branche: „Die Frage ist nur, ob der noch rechtzeitig in Thüringen ankommt. Denn die Landesregierung hat es verpasst, den Veranstaltern vor der Sommerpause eine Perspektive zu geben, indem sie beispielsweise Kirmesfeste wieder zulässt. Viele Unternehmen werden wohl die nächsten Wochen nicht überleben.“