Diese Corona-Maßnahmen gelten über den 2. April hinaus

Ab Sonntag (3. April) fällt in Thüringen ein Großteil der Corona-Schutzmaßnahmen weg. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G mehr, auch die Masken müssen nur noch in Ausnahmefällen getragen werden.
Wir geben einen Überblick.

In Thüringen gelten ab Sonntag nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, die durch das bundesweite Infektionsschutzgesetz definiert werden. Die rot-grün-rote Landesregierung regelt in ihrer Thüringer Corona-Verordnung die konkrete Ausgestaltung. Folgende Schutzmaßnahmen gelten zunächst bis zum 14. April:

- An Schulen gilt zweimal pro Woche eine Testpflicht für Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind.
- Für die Schülerinnen und Schüler soll Distanzunterricht möglich sein, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.
- In Schulbussen muss weiterhin Maske getragen werden.
- Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht, ebenso in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
- Die Pflicht, einen positiven Corona-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, fällt weg. Dieser Test ist nur noch nach Anordnung durch den Arzt oder das Gesundheitsamt nötig

Der Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen ist richtig und wichtig. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben. Mit Vertrauen und Vernunft werden wir in Freiheit leben.