Gerichtsurteil zu Paritätsregelung bestätigt FDP-Gesetzentwurf

Die Haltung der FDP wird damit bestätigt. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Paritätsregelung dem Grundgesetz widerspricht, nach dem keiner aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt oder eben bevorzugt werden darf. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin Aufgabe von Parteien und Gesellschaft, Vielfalt in der Politik zu fördern. Dass der Gesetzgeber aber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibt, ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder.

Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, begrüßt die Entscheidung der Weimarer Verfassungsrichter, die Paritätsregelung im Landeswahlrecht zu kippen:

„Die Haltung der FDP wird damit bestätigt. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Paritätsregelung dem Grundgesetz widerspricht, nach dem keiner aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt oder eben bevorzugt werden darf. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin Aufgabe von Parteien und Gesellschaft, Vielfalt in der Politik zu fördern. Dass der Gesetzgeber aber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibt, ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder.“

Folgerichtig hat die FDP-Fraktion bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag eingereicht, um das Paritätsgesetz aufzuheben. Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten wird voraussichtlich am Freitag im Plenum diskutiert.