Geringschätzung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durch Linke und Grüne

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es ist bedauerlich, dass Linke und Grüne diese Tatsache nicht anerkennen und weiter mit dem Kopf gegen die Wand rennen wollen. Bereits bei der Verabschiedung des Paritätsgesetzes mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen wurden sehenden Auges der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit ignoriert.

Thomas L. Kemmerich, FDP-Fraktionsvorsitzender zur Ankündigung von Linken und Grünen, die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Paritätsgesetz zu prüfen:

„Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es ist bedauerlich, dass Linke und Grüne diese Tatsache nicht anerkennen und weiter mit dem Kopf gegen die Wand rennen wollen. Bereits bei der Verabschiedung des Paritätsgesetzes mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen wurden sehenden Auges der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit ignoriert.

Zahlreiche Urteile und Stellungnahmen aus Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein hätten Rot-Rot-Grün als Warnung dienen sollen. Selbst ein unabhängiges Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags hat die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Frage gestellt. Das Thüringer Paritätsgesetz ist also nicht nur schlecht gemacht. Der Verfassungsbruch wurde bewusst in Kauf genommen.

Die Fraktion der Freien Demokraten hat bereits im Januar 2020 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes vorgelegt. Nichtsdestotrotz bleiben wir bei unserer Haltung, dass es weiterhin Aufgabe von Parteien und Gesellschaft ist, Vielfalt in der Politik zu fördern. Die Parteien müssen sich überlegen, wie sie Vielfalt gewährleisten wollen und Chancen eröffnen. Das ist nicht die Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers.“