Liberale erheben Einspruch beim Datenschutzbeauftragten

In einem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen hat die FDP-Landtagsfraktion ihre Bedenken zur neuen Corona-Verordnung aufgelistet. Die Freien Demokraten bezweifeln darin, dass die Aufnahme personenbezogener Daten in der Gastronomie verhältnismäßig ist. „Bei der Wiedereröffnung war es unter Einhaltung des Abstandes möglich, bedient zu werden. Weswegen das jetzt nicht mehr ausreichen soll, ist uns schleierhaft.

In einem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen hat die FDP-Landtagsfraktion ihre Bedenken zur neuen Corona-Verordnung aufgelistet. Die Freien Demokraten bezweifeln darin, dass die Aufnahme personenbezogener Daten in der Gastronomie verhältnismäßig ist. „Bei der Wiedereröffnung war es unter Einhaltung des Abstandes möglich, bedient zu werden. Weswegen das jetzt nicht mehr ausreichen soll, ist uns schleierhaft. Fraglich ist auch, ob die Landesregierung per Verordnung die Datenaufnahme ohne konkreten Anlass verlangen darf“, erklärt Robert-Martin Montag, parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer. Außerdem sei eine binnen drei Tagen umzusetzende Verordnung eine Zumutung für die betroffenen Betriebe. Die geforderten Sicherheitsmaßnahmen für das Verwahren von so vielen Daten dürften kaum existieren.

Erhebliche Bedenken haben die Landtags-Liberalen auch bei den Details der neuen Corona-Verordnung. "Die Dokumentation der Besuchszeiten stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre dar. Sie ist auch durch eine Pandemie rechtlich nicht zu begründen und außerdem nicht notwendig“, betont FDP-Innenexperte Dirk Bergner. Da es an der Einschränkung fehle, die Daten nur aufgrund eines konkreten Infektionsgeschehens an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, könne es hier zu Missbrauch kommen. Keine Einschränkung gebe es auch beim Datenumfang. Bergner: „Wir hoffen, dass der Datenschutzbeauftragte unsere Fragen möglichst bald klärt, damit die neue Corona-Verordnung überarbeitet werden kann.“