Asylverfahren in Thüringen: 19 Monate bis zur Entscheidung sind viel zu lang

FDP unterbreitet konstruktiven Vorschlag für eine rechtssichere Beschleunigung

Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen und darauffolgende Gerichtsverfahren dauern in Thüringen mit durchschnittlich 19 Monaten deutlich zu lang*. In Rheinland-Pfalz sind es lediglich 6 Monate. Angesichts der Beschlüsse der gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers fordert die FDP im Thüringer Landtag die Ramelow-Regierung auf, unverzüglich die Voraussetzungen für eine Verfahrensbeschleunigung zu schaffen.

„Derzeit ist die Zuständigkeit für Asylverfahren auf mehrere Verwaltungsgerichte in Thüringen aufgeteilt“, hält Thomas L. Kemmerich fest. „Das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt: Der Schlüssel für zügige und effiziente Abläufe liegt in der Bündelung der Verfahren bei einem Gericht. Angesichts der komplexen Herausforderungen, etwa bei der Einschätzung der Situation in Dutzenden von Herkunftsländern, sind spezialisierte Richter und Kammern zugleich ein Garant für eine einheitliche Rechtsprechung. Dafür muss die Ramelow-Regierung sowohl die personellen als auch organisatorischen Voraussetzungen schaffen.“

Es liegt in der Regelungskompetenz der Thüringer Landesregierung, die Zuständigkeit der Gerichte für Asylverfahren zu bestimmen. Die entsprechende Verordnung** wurde bereits 1998 erlassen. Mit ihr wurden Verfahren in Abhängigkeit vom Herkunftsland des Asylbewerbers auf mehrere Gerichte verteilt. „25 Jahre später ist die gesellschaftspolitische Herausforderung eine andere. Insbesondere der enorme Anstieg der irregulären Migration zwingt zum entschlossenen Handeln“, betont Thomas L. Kemmerich. „Ziel muss sein, Asyl- und eventuell sich anschließende Gerichtsverfahren binnen vier Monaten rechtskräftig abzuschließen.“

Die FDP wird im Thüringer Landtag eine parlamentarische Initiative zur Verfahrensbeschleunigung starten.