Bagatellgrenze bei Rückforderung von Corona-Beihilfen

FDP verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Angesichts der Rückforderung von Corona-Beihilfen durch den Freistaat schlägt die FDP im Thüringer Landtag vor, diese nicht um jeden Preis durchzusetzen. Bisher wurden knapp 50 Millionen Euro zurückgezahlt, teils freiwillig, teils nach Aufforderung durch die landeseigene Aufbaubank.

„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen hatten während der Pandemie ohne eigenes Verschulden mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen. In vielen Fällen war ihnen eine Wertschöpfung überhaupt nicht oder aber nur teilweise erlaubt. Zahlreiche Betriebe wurden in die Knie gezwungen, Arbeitsplätze gerieten in Gefahr oder gingen verloren“, sagt Thomas L. Kemmerich. „Um diese Unternehmen nicht erneut in Existenznöte zu bringen, ist eine Kulanzregelung dringend geboten. Wir schlagen vor, dass das Land auf die Rückzahlung von Beträgen bis zu 5000 Euro verzichtet. Eine solche Bagatellgrenze ist überlebenswichtig.“

Die FDP verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das OVG hat Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen als rechtswidrig erklärt. Dabei ging es um pauschale Zuwendungen in Höhe von 9000 Euro an unfreiwillig in Not geratene Selbstständige.

Aktenzeichen OVG: 4 A 1986/22 (I. Instanz: VG Düsseldorf 20 K 217/21)