Corona-Impfungen: Hohes Maß an Solidarität erforderlich

FDP-Fraktion in Thüringer Landtag mahnt bei der Entscheidung über die Impfstrategie die Beteiligung des Bundestags an

Seit der Impfstoffhersteller BioNTech (Mainz) einen Durchbruch bei der Wirksamkeitsstudie eines Corona-Impfstoffs verkündete, wird die Diskussion um eine mögliche Impfstrategie lauter. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Robert-Martin Montag, erklärt dazu: „Die Debatte um den Impfplan für die zeitnah erwartende Corona-Impfung wird keine leichte, denn in solch einer Angelegenheit spricht sicher niemand gern über Priorisierungsfragen. Viele Menschen werden zunächst vergeblich hoffen. Demnach wird es viel Verständnis und Vertrauen in den Impfplan brauchen. Die Gesellschaft als Ganzes wird erneut ein hohes Maß an Solidarität beweisen müssen. Der Diskurs über die richtige Impfstrategie gehört deshalb unbedingt in den Deutschen Bundestag!“

Robert-Martin Montag erachtet die Abstimmung im Parlament auch aus einem anderen Grund für notwendig. „Dass das Augenmerk bei gegen COVID-19 zu Impfenden zunächst auf den Beschäftigten im Gesundheitswesen und den Hochrisikogruppen liegen muss, ist sicher Konsens, um Versorgung zu gewährleisten und schwere und tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern. Jedoch haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten. Dazu gehören Schutzimpfungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Dieser lässt sich nicht einfach durch eine Verordnung aufheben. Die Entscheidung darüber benötigt die höchstmögliche Legitimität durch unseren Gesetzgeber – den Deutschen Bundestag.“

Hinweis für Redaktionen zum rechtlichen Hintergrund:
+ Nach § 11 Abs. 1 Nr 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten.
+ Die Anspruchsgrundlage für die primäre Prävention durch Schutzimpfungen ist § 20i SGB V. Nach Abs. 1 haben Versicherte einen Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetzes.