Das Recht auf Bildung erfordert pandemiefeste Angebote

Was der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für die aktuelle Debatten in Thüringen bedeutet

Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte hat das Bundesverfassungsgericht heute das Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. „Das ist ein wegweisender Beschluss“, freut sich Franziska Baum, bildungspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Thüringer Landtag. „Im Grundgesetz ist das Recht auf Bildung bislang nicht erwähnt. Dort heißt es lediglich, dass alle Deutschen das Recht haben, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Die FDP hat seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 immer wieder die Thüringer Landesregierung aufgefordert, ein Konzept für pandemiefeste Bildungsangebote vorzulegen. „Wenn uns die Pandemie eines gelehrt hat, dann dies: Wir müssen auf alle Situationen vorbereitet sein. Das Land muss die Schulen dazu ertüchtigen, jederzeit einen variablen Mix von Präsenz- und Distanzunterricht anbieten zu können“, sagt Franziska Baum. „Gerade in der aktuellen Debatte um das Aussetzen der Präsenzpflicht sowie um das Vorziehen der Ferien würde uns ein solcher Zustand zugutekommen und für mehr Entscheidungsklarheit sorgen.“

Die Freien Demokraten werten den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als Bestätigung ihrer Forderung nach pandemiefesten Bildungsangeboten. Die Richter haben ausdrücklich festgehalten: Zeitweise Schulschließungen stellen zwar einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Bildung dar, sie sind jedoch während der Pandemie zumutbar, sofern ersatzweise Distanzunterricht stattfindet.