Die Ramelow-Regierung möchte weiterhin auf Pump leben

Thomas L. Kemmerich: Weder Taschenspielertricks noch ein Kuhhandel zwischen R2G und der CDU bringen unser Land voran

In den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2024 darf die staatspolitische Verantwortung nicht aus parteipolitischen Gründen in den Wind geschlagen werden. Das fordert die FDP im Thüringer Landtag. In der bevorstehenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses macht die FDP das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema. Insbesondere gilt es zu klären, welche unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen sich für die Haushaltsaufstellung des Freistaats ergeben.

„Weder Taschenspielertricks noch ein Kuhhandel zwischen R2G und der CDU bringen unser Land voran. Es kommt vielmehr darauf an, reinen Tisch zu machen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet auch Thüringen die Chance, die Landesfinanzen neu zu ordnen und auf eine rechtssichere sowie zukunftsfähige Grundlage zu stellen“, erklärt Thomas L. Kemmerich.

Die FDP kritisiert ausdrücklich den Vorschlag der Minderheitsregierung, die Landeshaushaltsordnung zu ändern, um die Tilgung der Coronakredite von 8 auf 15 Jahre strecken zu können. „Was für ein Taschenspielertrick! Statt sich zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung zu bekennen, möchte die Ramelow-Regierung weiterhin auf Pump leben. Ihr fällt nichts besseres ein, als Zins- und Tilgungslasten in die Zukunft zu verlagern. Offenbar lautet das Motto: Nach uns die Sintflut! Ausbaden müssen diese  dann die Kinder und Enkel“, so Kemmerich.

Als ebenso kritikwürdig erachten die Freien Demokraten die Ankündigung, dass die Landesregierung nicht nur 2023, sondern auch 2024 damit rechnet, dass jeweils 250 Millionen eingeplanter Mittel in der Kasse bleiben. Thomas L. Kemmerich stellt klar: „Das ist ein offener Widerspruch zum Prinzip der Haushaltsklarheit. Die Minderheitsregierung gesteht faktisch ein, dass ihre Ausgabenwünsche nicht ausreichend transparent, übersichtlich und systematisch sind. Dass sie noch dazu diese hohen Beträge serviert, als seien sie eine milde Gabe von Rot-Rot-Grün an die Nachfolge-Regierung, ist ein Schlag ins Gesicht all der ehrlichen Steuerzahler in unserem Land.“ Auch die Rückführung von rund 200 Millionen aus dem Thüringer Sondervermögen ist kein Geschenk; sie leitet sich vielmehr aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.