Es ist Recht und Pflicht der Opposition, Machtmissbrauch entgegenzuwirken

Thüringer Landtag setzt auf Antrag von FDP und CDU einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der rot-rot-grünen Parteibuch-Affäre ein

Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP:
„Es ist nicht nur das Recht der Opposition, schonungslose Aufklärung zu verlangen. Es ist ihre Pflicht. Zum Auftrag der Opposition gehört seit eh und je, einem möglichen Machtmissbrauch durch die Regierung entgegenzuwirken. Genau dafür ist ein Untersuchungsausschuss gedacht. Er ist ein außerordentlich effektives und mit weit reichenden Eingriffsrechten versehenes Gremium, er ist das schärfste Schwert des Parlaments. Anders, als heute von Vertretern der Minderheitskoalition suggeriert wurde, geht es in diesem U-Ausschuss nicht um Klamauk! Es geht ums Grundgesetz. Artikel 33 unserer Verfassung schreibt das Prinzip der Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter vor. Wörtlich ist von ,Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung‘ die Rede. Das Prinzip der Bestenauslese ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch politische Nähe. Genau gegen diese verfassungsrechtliche Maßgabe hat die Minderheitsregierung systematisch und schwerwiegend verstoßen. Dies alles geschah unter Führung und Verantwortung Bodo Ramelows, der sich erneut um das höchste Amt im Freistaat bewerben will.“