FDP-Innenexperte Dirk Bergner sieht Umgang mit Daten beim Verfassungsschutz kritisch

„Wenn in einundneunzig Fällen nachweislich Personendaten rechtswidrig gespeichert wurden, ist das keine Bagatelle.“, kommentiert der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dirk Bergner, einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks, der am Sonntag veröffentlicht wurde. Dem Sender lag ein als streng vertraulich gekennzeichneter Bericht der Kommission vor, die erst 2019 mit der Arbeit begonnen hatte. „Damit hat die damalige rot-rot-grüne Koalition ihre eigene Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2014 mit offenkundiger Unlust auf den letzten Drücker umgesetzt.“, kritisiert der Liberale. So wichtig ein funktionierender Verfassungsschutz sei, müsse eben auch gewährleistet werden, dass er rechtlich einwandfrei arbeite, so Bergner weiter. „Wenn eine Landesregierung das nicht gewährleistet, legt sie die Axt an die Akzeptanz des Kontrollorgans, und das können wir uns nicht leisten.“, sagt der Hohenleubener. Er hoffe, dass da keine Absicht dahinter stecke, spielt Bergner auf die Differenzen in der rot-rot-grünen Koalition an.  Der Bericht zeige aber auch, dass es mehr und bessere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes brauche, sagt der FDP-Politiker und mahnt an, über die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission nachzudenken:  „Aus meiner Sicht sollte dort jede Fraktion vertreten sein, auch die kleinen.“ Kleine Fraktionen wie FDP und Grüne haben in dem Kontrollgremium keinen eigenen Sitz und sind somit von der parlamentarischen Kontrolle ausgeschlossen, wenn ihnen nicht eine größere Fraktion einen Sitz abtritt.

Kritisch sieht der Liberale auch, dass das Dokumenten-System DOMEA von der Kommission „in der Kürze der Zeit“ nicht geprüft werden konnte, obwohl auch das personenbezogene Daten enthalte. „Da fällt uns auf die Füße, dass mit der Prüfung erst am Ende der Legislaturperiode begonnen wurde.“, moniert der Innenpolitiker. Bedauerlich sei zudem, dass keine Auskunft zu erlangen sei, inwieweit Angehörige besonders geschützter Berufe wie Ärzte, Journalisten, Seelsorger und Anwälte betroffen seien, schlicht weil die Berufe der Betroffenen  im System nicht gespeichert seien. „Es ist nicht gut, wenn am Ende ein fades Gefühl bleibt.“, so Bergner abschließend.