FDP mahnt rechtliche Klärung zur Kindertagespflege an

Franziska Baum: Die richtigen Konsequenzen aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten ziehen

Müssen Kindertagespflegepersonen für die Erteilung der behördlichen Erlaubnis ein ärztliches Attest vorlegen, auch wenn die Behörden keine berechtigten Zweifel an der Belastbarkeit der Person haben? Die FDP kündigt im Thüringer Landtag eine Initiative zu dieser essentiellen Frage im Bereich der frühkindlichen Bildung an. Auslöser ist der heute vorgestellte Bericht des Bürgerbeauftragten, in dem diese Problematik als einer von fünf Brennpunkten benannt wird.

„Der Handlungsbedarf ist groß“, sagt Franziska Baum, bildungspolitische Sprecherin der FDP. „Im Kern geht es um die Frage, ob und auf welcher gesetzlichen Grundlage derartige, das Grundrecht auf Berufsfreiheit einschränkende Abfragen legitimiert sind. Wir fordern die Landesregierung im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten zu einer rechtlichen Klärung auf. Unser aller Ziel sollte sein, eine tragfähige Rechtsgrundlage herzustellen.“