Kein Behörden-Marathon mehr

Heute schon an morgen denken: FDP-Fraktion startet Initiative, um Unternehmensgründungen zu erleichtern

Bis zu 75 Tage dauern Behördengänge, die Unternehmensgründer derzeit in Deutschland absolvieren müssen. Die FDP-Fraktion setzt sich im Landtag dafür ein, dass Thüringen ein Pilotprojekt startet und effektivere Anmeldeverfahren umsetzt. Vorbild dafür können jene One-Stop-Shops (zentrale Anlaufstellen) sein, die es weltweit bereits in 115 Staaten gibt. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion:

„Während Start-ups in den USA in der Garage entstehen, müssen Gründer in Thüringen zunächst einen Behörden-Marathon absolvieren. Die Vielzahl an Terminvereinbarungen und Behördengängen darf im Zeitalter der Digitalisierung kein Alltag mehr sein! Thüringen sollte innerhalb Deutschlands Maßstäbe setzen und ambitioniert vorangehen. Wir müssen dafür sorgen, dass künftigen Unternehmern angesichts bürokratischer Hürden nicht bereits in der Startphase die Puste ausgeht. Wir müssen heute schon an morgen denken.“

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, ein Online-Portal für Unternehmensgründungen zu schaffen, auf welchem sämtliche notwendigen Behördengänge digitalisiert, gebündelt und somit vereinfacht werden. Wenn möglich und erforderlich, ist das Portal in bestehenden Portale des Freistaats einzubetten. Mit seiner Hilfe soll der behördliche Teil des Gründungsprozesses binnen 24 Stunden möglich sein. Kemmerich verweist auf ein prominentes Beispiel: „In Estland kann man auf einem Online-Portal innerhalb kürzester Zeit alle wesentlichen Schritte zur Gründung erledigen.“

Hintergrund-Informationen
Insbesondere folgende Schritte sollen auf der Plattform zusammengefasst werden:
# Digitale Authentifizierung des Gründers mit Personalausweis
# Registrierung sämtlicher Daten zum Unternehmen, zur Höhe des Stammkapitals und den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern
# Upload des Gesellschaftsvertrags
# Digitale Identifikation der Gründer für die notarielle Beurkundung
# Automatische Weiterleitung der Daten an das Handelsregister und das Finanzamt
# Zuweisung der Handelsregisternummer und der Steuernummer
# Registrierung des Gewerbes bei Berufsgenossenschaft bzw. Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
# Für den Fall, dass Mitarbeiter beschäftigt werden: Automatische Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit, die die Anmeldung bei der Sozialversicherung, der Krankenkasse und beim Finanzamt vornimmt.

Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenden Gründer-Initiative, die die Freien Demokraten im Thüringer Landtag starten.