Keine staatliche Kontrolle über den MDR ausüben

FDP-Fraktion: Entwurf des Staatsvertrages ist verfassungsrechtlich nicht haltbar

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk ist verfassungsrechtlich nicht haltbar, betont die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. Anlässlich der heutigen Anhörung hochrangiger Experten im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien erklärt Robert-Martin Montag, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion:

„Der Entwurf des Staatsvertrags gehört zurück ans Reißbrett. Obwohl die rot-rot-grüne Landesregierung sechs Jahre lang stets den Reformbedarf betont hat, ist das Ergebnis nicht nur äußerst dürftig, sondern auch verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich. Der MDR benötigt keine verfassungswidrige staatliche Kontrolle und Lenkung, sondern Strukturreformen, Mitbestimmung und Pluralität. Die Freiheit des Rundfunks verlangt insbesondere eine Organisation, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig macht und ihn sowohl vor dem bestimmenden Einfluss des Staates als auch gesellschaftlicher Gruppierungen schützt. Diesen Anforderungen muss der MDR-Staatsvertrag Rechnung tragen.“

Montag verweist auf die Stellungnahmen anlässlich der Anhörung. Experten betonten, dass das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Staat möglichst staatsfern organisiert sein muss, um insbesondere eine Einflussnahme auf den Programminhalt auszuschließen. Die Regelungen zur Entsendung der staatlichen Vertreter der Rechtsaufsicht sowohl in den Rundfunk- als auch in den Verwaltungsrat seien jedoch derart ausgestaltet, dass eine indirekte staatliche Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso verfassungsrechtlich fragwürdig sei die Regelung zur Auswahl der Vertreter der politischen Parteien im Rundfunkrat durch die Landtage. „Die Festlegung der Vertreter durch eine erforderliche 2/3-Zustimmung des Plenums kommt einer Filterung politischer Strömungen gleich“, betont Robert-Martin Montag.