Nach Grundsteuer-Gutachten akuter Handlungsbedarf auch in Thüringen

Thomas L. Kemmerich: Vorbehaltserklärung wahrt Rechte der Steuerpflichtigen und entlastet die Behörden

Vor dem Hintergrund des jetzt vorgestellten Rechtsgutachtens zur Grundsteuer erneuert die FDP im Thüringer Landtag ihre Forderung, dass Thüringens Finanzverwaltung sämtliche Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlässt. Das maßgeblich von Prof. Gregor Kirchhof erstellte Gutachten meldet erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von Thüringen praktizierte Grundsteuer-Modell an.

Da die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes bislang keinen Vorläufigkeitsvermerk enthalten, müssen die Steuerpflichtige jeweils Einspruch einlegen, um ihre Rechte zu wahren. „Dieses Vorgehen ist nicht nur für die Bürger zeitaufwendig und kostspielig“, betont Thomas L. Kemmerich. „Es belastet auch die Finanzverwaltung und Justiz unnötig. Der Vorbehalt der Nachprüfung würde für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen sowie die Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden vereinfachen.“

Sofern der  Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, müssen die Finanzämter sie von Amts wegen ändern. „Bereits jetzt liegen Abertausende Einsprüche gegen die Messbescheide vor. Das sind keine Einzelfälle mehr. Das ist ein Tsunami, der sich Tag um Tag höher auftürmt“, sagt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Gruppe. „Jetzt kommt es darauf an, dass es die Finanzbehörden schaffen, vor die selbstgemachte Flutwelle zu kommen, statt darin unterzugehen.“

Die FDP hat einen entsprechenden Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht.