Neues Gesetz sichert Zukunft des Krebsregisters

Thüringer Landtag stimmt FDP-Initiative mehrheitlich zu

Die Zukunft des Thüringer Krebsregisters ist gesichert – sowohl qualitativ als auch finanziell. Der Thüringer Landtag hat die von der FDP vorgelegte Neufassung des Krebsregistergesetzes mehrheitlich angenommen. Die bisherigen Regelungen waren veraltet und in einigen wesentlichen Teilen fehlerhaft. Im Freistaat waren unter anderem die notwendigen rechtlichen Bestimmungen für die epidemiologische Registrierung weggefallen.

Bereits 2022 hatte das Krebsregister Thüringen die Förderkriterien der Kassen, welche durch sogenannte fallbezogene Krebsregisterpauschalen die Krebsregistrierung finanzieren, nicht bestanden und eine Bewährungszeit zur Nachbesserung bis Ende Dezember 2023 erhalten. Neben den bereits bestehenden Defiziten ist zum Jahresbeginn für das Bestehen der Förderkriterien auch die rückwirkende Möglichkeit der Abrechnung des weißen Hautkrebses (C44) unerlässlich geworden. Ein erneutes Nicht-Erfüllen der Förderkriterien hätte zum Verlust der Förderfähigkeit der Krebsregistrierung in Thüringen geführt. Folglich hätte der Freistaat sowohl für die Jahre 2023 als auch 2024 mehr als 2,5 Millionen Euro zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Aufgabe aufbringen müssen.

„Die Thüringer Landesregierung hat die dringend erforderliche Neuregelung schlichtweg verschlafen. Diesen Missstand kritisieren wir Freie Demokraten nicht nur. Wir zeigen mit unserer Gesetzesinitiative auch, dass und wie man es besser machen kann“, sagt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. „Wir erweisen uns im Thüringer Landtag einmal mehr als konstruktive Opposition.“

Das neue Gesetz schließt jene formale Lücke, die durch die bereits im Frühjahr 2021 beschlossene Kündigung des Staatsvertrages über das gemeinsame Krebsregister der ostdeutschen Länder entstanden ist. Außerdem regelt es die Vergütung der Meldungen prognostisch ungünstiger nichtmelanotischer Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien (ICD-10 C44 und D04) im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung.

Dass die mit einer Krebserkrankung verbundenen Gesundheitsdaten in einem Register zusammenfließen, galt in Thüringen über Jahrzehnte hinweg als Selbstverständlichkeit. Die rechtlichen Grundlagen wurden 1952 in der DDR gelegt und in späteren Jahren erneuert. Doch nach der seit Frühjahr 2021 bekannten Kündigung des Staatsvertrags unterließ es die Landesregierung, die rechtlichen Grundlagen für die epidemiologische Registrierung zu legen. In der Folge konnten nicht mal mehr die Leichenschauscheine verstorbener Patienten ausgewertet werden.

„Die systematische Erfassung von Daten ist die wesentliche Aufgabe des Krebsregisters. Eine gute Datenbasis ist die Grundlage guter Forschung, und diese wiederum ist die Grundlage guter Versorgung“, erklärt Robert-Martin Montag.