Neues Gesetz sichert Zukunft des Thüringer Krebsregisters

Robert-Martin Montag: FDP erweist sich einmal mehr als konstruktive Opposition

Die Zukunft des Thüringer Krebsregisters ist gesichert – sowohl qualitativ als auch finanziell. Der Thüringer Landtag hat die von der FDP vorgelegte Neufassung des Krebsregistergesetzes mehrheitlich angenommen. Die bisherigen Regelungen waren veraltet und in einigen wesentlichen Teilen fehlerhaft. Nun ist auch die weitere Finanzierung durch die Krankenkassen gewährleistet. Wäre das Gesetz jetzt nicht beschlossen worden, hätte der Freistaat Thüringen sowohl für die Jahre 2023 als auch 2024 mehr als 2,5 Millionen Euro zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Aufgabe aufbringen müssen.

Das neue Gesetz schließt jene formale Lücke, die durch die Kündigung des Staatsvertrages über das gemeinsame Krebsregister der ostdeutschen Länder zum Jahresende 2022 entstanden ist. „Die Thüringer Landesregierung hat die dringend erforderliche Neuregelung schlichtweg verschlafen. Diesen Missstand kritisieren wir Freie Demokraten nicht nur. Wir zeigen mit unserer Gesetzesinitiative auch, dass und wie man es besser machen kann“, sagt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. „Wir erweisen uns einmal mehr als konstruktive Opposition.“

Dass die mit einer Krebserkrankung verbundenen Gesundheitsdaten in einem Register zusammenfließen, galt in Thüringen über Jahrzehnte hinweg als Selbstverständlichkeit. Die rechtlichen Grundlagen wurden 1952 in der DDR gelegt und in späteren Jahren erneuert. Doch nach der seit Frühjahr 2021 bekannten Kündigung des Staatsvertrags unterließ es die Landesregierung, die rechtlichen Grundlagen für die epidemiologische Registrierung zu legen. In der Folge konnten nicht mal mehr die Leichenschauscheine verstorbener Patienten ausgewertet werden.

„Die systematische Erfassung von Daten ist die wesentliche Aufgabe des Krebsregisters. Eine gute Datenbasis ist die Grundlage guter Forschung, und diese wiederum ist die Grundlage guter Versorgung“, erklärt Robert-Martin Montag.