Neues Vergabegesetz macht nur wenig besser, vieles bleibt schlecht wie zuvor

Zur Verabschiedung des neuen Thüringer Vergabegesetzes, das unter anderem einen thüringenspezifischen Mindestlohn festlegt, erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP im Thüringer Landtag:

„Das neue Gesetz macht nur wenig besser, vieles bleibt schlecht wie zuvor. Paradox, aber wahr: Alle Unternehmen, die den bundesweit gesetzlich festgelegten Mindestlohn zahlen, sollen keine öffentlichen Aufträge mehr in Thüringen erhalten. Ganz abgesehen davon, dass Mindestentgelte bereits durch Bundesrecht abgedeckt und Löhne von Tarifpartnern ausgehandelt werden: Der Thüringer Sonderweg zieht für Firmen einen enormen Dokumentationsaufwand nach sich. Also mehr Bürokratie. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird es mit dem neuen Gesetz nicht attraktiver, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Dabei sollte auch für rot-rot-grüne Sonntagsredner eine simple Erkenntnis nachvollziehbar sein: Wenn der Staat gerade diesen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert, sichert er stets Arbeitsplätze vor Ort.“