Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht ein Update

Die FDP-Fraktion hat im Thüringer Landtag gegen das Gesetz zum Medienänderungsstaatsvertrag votiert. Dies ist kein Nein zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk an sich, betont Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. „Unser Nein ist ein konstruktives Nein. Wir schätzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seiner journalistischen Kompetenz. Zugleich fordern wir aber wirksame Strukturreformen ein. Eine inhaltliche und quantitative Definition des Grundversorgungsauftrags und eine klare Abgrenzung zu den kommerziellen Angeboten sind seit langer Zeit überfällig. Passiert ist bislang nichts. Stattdessen haben Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und die Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer entschieden, die drängende Reform auf 2022 zu verlegen.“

Die FDP-Fraktion kritisiert das nicht mehr ausgewogene Verhältnis von Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Eine Abgrenzung zu den Privatsendern ist nicht klar mehr ersichtlich. Eine Analyse zeigt, dass zwischen 09.00 Uhr und 24:00 Uhr auf ARD und ZDF jeweils rund 8 Stunden Unterhaltungssendungen laufen. Der Anteil der Nachrichtensendungen liegt dagegen bei nur bis 3,5 Stunden. Auch sind 20 Fernsehprogramme, 70 regionale- und 3 bundesweite-Hörfunkprogramme, 119 Apps und 900 Podcasts schlicht unangemessen.

„Ohne politischen Druck wird sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu Reformen bewegen lassen“, kommentiert Robert-Martin Montag.