R2G beschneidet betriebliche Mitbestimmung

FDP-Fraktion setzt sich für die 1600 arbeitnehmerähnlichen Freien des MDR ein

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung zum MDR-Staatsvertrag verhindert die betriebliche Mitbestimmung für die rund 1600 arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter des MDR. Die Landesregierung hat einen früheren Regelungsentwurf verworfen, der eine Vertretung der Freien durch den Personalrat ermöglicht hätte. Die FDP-Fraktion setzt sich deshalb im Thüringer Landtag für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein. Dazu erklärt Robert-Martin Montag, medienpolitischer Sprecher der Freien Demokraten:

„Die Thüringer Landesregierung hat den freien Mitarbeitern die Möglichkeit einer gesetzlich legitimierten Vertretung geraubt. Die Freien haben keine effektive Interessenvertretung und damit keinen Zugang zu Arbeits- und Sozialgerichten, die Mitarbeiter sind nicht rechtlich vor Diskriminierung geschützt, sie werden nicht von der Arbeit freigestellt. Das ist grotesk, da die 1600 arbeitnehmerähnlichen Freien ein fester Teil des Sendegeschehens sind. Sie sind wirtschaftlich vom MDR abhängig und sozialschutzbedürftig. Diese Dimensionen und Entwicklungen machen deutlich, wie relevant eine wirksame Personalvertretung für alle Beschäftigten ist. Eine dauerhafte Vertretung im Personalrat des MDR ist daher zukünftig zwingend geboten.“

Die FDP-Fraktion bringt einen Entschließungsantrag ins Parlament ein, um ihre politische Forderung gesetzgeberisch durchzusetzen.