R2G und AfD stimmen gemeinsam gegen Bürokratie-Abbau

Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion sollte kommunale Verwaltung entlasten

Ein gemeinsames Abstimmen von R2G und AfD ist im Thüringer Landtag nicht mehr tabu. Die vier Fraktionen verhinderten am Donnerstag ein Gesetz zum Bürokratie-Abbau. Mit einem Gesetzentwurf, der sich an bestehendes Recht in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern anlehnt, wollte die FDP-Fraktion den Kommunen das Recht einräumen, von bürokratischen Standards abzuweichen, wenn das jeweilige Ziel auch einfacher erreicht werden kann.

„Wenn sich R2G und AfD im Landtag gemeinsam gegen Bürokratie-Abbau aussprechen, ist das ein bemerkenswerter sowie zutiefst trauriger Vorgang“, sagt Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten. Die Einführung eines Standard-Erprobungsgesetzes findet sich in den Wahlprogrammen von FDP und CDU wieder.

Ziel des Standard-Erprobungsgesetz ist, den kommunalen Körperschaften neue Formen der Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Hierzu können sie im Einzelfall von landesrechtlichen Standards befreit  werden,  wenn die ausreichende Erfüllung der Aufgabe auch auf andere Weise sichergestellt ist. Es soll getestet werden dürfen, ob diese Herangehensweise zu einer Beschleunigung und Vereinfachung des jeweiligen Verwaltungsverfahrens und zu einer Senkung der Kosten beitragen kann. Sowohl die Bürger als auch die Verwaltungen würden davon profitieren.