Rechtssicherheit damit Veranstaltungen bald wieder stattfinden können

Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag haben für die bevorstehende Plenumssitzung einen Antrag eingebracht, der Rechtssicherheit für Veranstaltungsplaner schaffen soll. Dabei gelte es, „umgehend den Begriff der Großveranstaltung dergestalt zu definieren, dass eine rechtssichere Lage in Bezug auf die aktuelle und folgende Corona-Verordnungen besteht“, erklärte der innenpolitische Sprecher Dirk Bergner heute dazu. Ziel der FDP-Initiative sei es, die in Thüringen vorherrschenden Begebenheiten in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen zu eruieren. Landtagsvizepräsident Bergner: „Im Vergleich zu den Regelungen anderer Bundesländer sind die herausgearbeiteten Besonderheiten zu berücksichtigen und im Rahmen der Definition einzubinden, um ein praktikables Ergebnis im Sinne der Veranstalter und Unternehmer in Thüringen zu erreichen. Weiterhin sind die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Veranstaltungen besonders zu beachten.“

Die Freien Demokraten wollen für Veranstaltungen, die nicht unter die Definition von ‚Großveranstaltung‘ fallen, genaue Regelungen erreichen, die eine Durchführung für private wie auch gewerbliche Veranstaltungen möglich machen. Ferner sollen Festlegungen für die Zeit nach dem 31.08.2020 mit einer Frist bis zum 1. Juni 2020 zu getroffen werden, um Betroffenen Planungssicherheit zu verschaffen.

„Die Landesregierung hat Großveranstaltungen bis Ende August aufgrund der Corona-Pandemie untersagt“, erklärte Fraktionsvorsitzender Thomas L. Kemmerich ergänzend. Damit sei klar: Festivals wie ‚SonneMondSterne‘ und große Konzerte können nicht stattfinden. Aber auch zahlreiche kleine Veranstaltungen könnten betroffen sein. „Bei Veranstaltungsunternehmen, Vereinen und Privaten herrscht große Unsicherheit. Dürfen die traditionellen Sommerfeste von Feuerwehr und KiTa, Hochzeiten oder Schuleinführungen stattfinden? Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn klar ist, was sich hinter dem Begriff ‚Großveranstaltung‘ verbirgt und welche Anforderungen an die Durchführung von Veranstaltungen gestellt werden.“ 

Auch auf mehrfache Nachfrage hin habe sich das zuständige Ministerium bisher nicht in der Lage gesehen, für den Begriff ‚Großveranstaltung‘ eine Definition zu veröffentlichen. Diese ist jedoch spätestens ab der Aufhebung der Kontakteinschränkungen zwingend erforderlich, um für Rechtssicherheit zu sorgen und Veranstaltern und Unternehmern, Vereinen und Privaten im ganzen Land Planungssicherheit zu geben. Das generelle Verbot von Veranstaltungen jeder Art stellt einen Grundrechtseingriff dar, der jetzt hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit anzupassen ist.