Rechtssicherheit für das Thüringer Krebsregister schaffen

Gesetzentwurf der FDP stößt bei erster Lesung im Landtag auf breite Zustimmung

Der Thüringer Landtag hat den von der FDP eingebrachten Entwurf eines Krebsregistergesetzes einstimmig zur weiteren Beratung angenommen. Dieses Gesetz schließt eine Regelungslücke, da der Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der ostdeutschen Länder seit Jahresbeginn nicht mehr in Kraft ist. „Das Fehlen der Rechtsgrundlage hat in der Realität teils tiefgreifende Auswirkungen“, sagt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. „In der Folge können nicht mal mehr die Leichenschauscheine verstorbener Patienten ausgewertet werden. Vor allem aber können wichtige Datenabgleiche nicht vorgenommen werden. Eine gute Datenbasis ist die Grundlage guter Forschung, und diese wiederum ist die Grundlage guter Versorgung.“

Dass die mit einer Krebserkrankung verbundenen Gesundheitsdaten in einem Klinischen Register zusammenfließen, gilt in Thüringen als große Selbstverständlichkeit. Die rechtlichen Grundlagen wurden 1952 in der DDR gelegt und in späteren Jahren erneuert. Doch nach der seit Frühjahr 2021 bekannten Kündigung des Staatsvertrags fehlen die rechtlichen Grundlagen für die epidemiologische Registrierung. Eigentlich hätte die Thüringer Landesregierung daraufhin den Entwurf eines neuen Gesetzes auf den Weg bringen müssen.

„Die Landesregierung hat die dringend erforderliche Neureglung schlichtweg versäumt. Diesen Missstand kritisieren wir nicht nur. Wir zeigen auch, dass und wie man es besser machen kann“, so Robert-Martin Montag. Die FDP erweist sich einmal mehr als konstruktive Opposition.

Die Zustimmung für die fachliche Leistung der FDP aus der Ärzteschaft ist groß. So haben Professor Dr. Otto W. Witte (Medizinischer Vorstand am Uniklinikum Jena) und Professor Dr. Andreas Hochhaus (Direktor der Abteilung für Internistische Onkologie in Jena) die Gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßt.