Rechtsstaat in Gefahr

FDP-Fraktion: Landesregierung will mit Erlassen arbeiten und hebelt so die Parlamentsbeteiligung weiter aus

Mit einer „Thüringer Corona-Frühlingsverordnung“ will die Landesregierung ihre Pandemie-Maßnahmen fortschreiben. Die FDP-Fraktion sieht viele Punkte dieser Verordnung kritisch. Beschriebene Öffnungsmöglichkeiten gleichen einer Fata Morgana. Einzelne Paragraphen widersprechen sich. Dazu erklärt Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen im Landtag:

„Diese Verordnung ist kein klarer Fahrplan in Richtung Normalität, sondern sie gleicht einer Kapitulationserklärung. Das kann nicht mal die gewählte Bezeichnung ‚Corona-Frühlingsverordnung‘ bemänteln. Doch der irreführende Titel ist bei Weitem nicht das einzige Problem der Verordnung. So ermächtigt §40 das Sozialministerium, bereits ab einer Inzidenz von lediglich 35 mit Erlassen zu reagieren. Damit würde jede parlamentarische Beteiligung unterbunden werden, auch die des Sozialausschusses. Die Maßnahmen würden keinerlei Bewertung der Verhältnismäßigkeit und keinerlei parlamentarischen Kontrolle mehr unterliegen. Die Landesregierung kann somit beispielsweise drastische Ausgangssperren in Kraft setzen. Zudem sind Begrifflichkeiten wie ,umfassend angelegte‘ oder auch ,verschärfte außerordentliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen‘ unbestimmte Rechtsbegriffe. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Je mehr eine Maßnahme in die Grundrechte eingreift, umso präziser und gerichtsfester muss sie formuliert sein.“