Reformen am Infektionsschutzgesetz - Ausnahmezustand darf nicht zur Regel werden

Das Corona-Virus und seine Auswirkungen versetzen unser Land in eine schwerwiegende Krise. Zur Eindämmung des Virus mussten schwerwiegende Eingriffe vorgenommen werden, die das öffentliche Leben zunehmend lahmlegen. „Das ist auch notwendig, um die Ansteckungsrate so weit wie möglich zu senken, damit sich die Erkrankungen auf einen längeren Zeitraum verteilen und die Kapazitäten für die jeweils akut erkranken Patienten ausreichen, so der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas L. Kemmerich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei in Anbetracht des rapiden Ausbruchs und der gesundheitlichen Gefahr, insbesondere für Ältere und bestimmte Risikogruppen, gerade aus medizinischer Sicht nachzuvollziehen, da eine frühzeitige Eindämmung praktisch nicht funktioniert hat.

Kemmerich mahnt jedoch an, dass der Ausnahmezustand, den wir gerade erleben, nicht zur Regel werden darf und die Quarantäneanordnungen und Ausgangssperren gegenüber den Bürgern auf dem Boden der Verfassung stehen müssen. So hat der Bundestag am Mittwoch im Rahmen eines umfangreichen Maßnahmenpakets eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Infolge dessen werden die Rechte des Bundesministeriums für Gesundheit im Falle einer epidemischen Lage trotz bestehender Befugnisse der Bundesländer ausgeweitet. Auch wenn die Intention in Anbetracht der aktuellen Situation verständlich ist, bestehe kein Grund, die Länder zu entmachten. „Was durch Kommunikation mit den jeweiligen Landesregierungen problemlos gelöst werden kann, bedarf keiner Änderung. Zumal die Länder die Anordnungen auch umsetzen müssen, sollten sie auch weiter ein Mitspracherecht haben“, so Kemmerich.

Kritisch sieht der Liberale die den zuständigen Behörden eingeräumte Möglichkeit, weitreichende freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Ausgangssperren, Betretungsverbote für öffentliche Orte und das derzeit von den Ländern einheitlich verhängte Kontaktverbot zu ergreifen. Dabei fehle der sehr allgemein und unbestimmt gehaltenen Ermächtigungsgrundlage eine klare inhaltliche und zeitliche Präzisierung, die angesichts der massiven freiheitsbeschränkenden Maßnahmen besonders notwendig wäre. „Je länger die Einschränkungen dauern, desto höher sind daher die Anforderungen an ihre Rechtfertigung“, so Kemmerich.