Selbständige und deren Mitarbeiter brauchen Unterstützung

Bund und Länder ergreifen aktuell zahlreiche Maßnahmen zur Einschränkung der Auswirkungen und Verbreitung des Corona-Virus. Mittlerweile hat auch die Thüringer Landesregierung angeordnet, sämtliche Einzelhandelsgeschäfte zu schließen, die nicht für die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich für Unternehmen, Betriebe und gewerbliche Vermieter die Frage, ob sie Anspruch auf Entschädigungen für behördlich angeordnete Betriebsschließungen haben. Die aktuelle Rechtslage gibt dies nicht her. „Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag wird daher eine Gesetzesinitiative entwickeln, die auch Entschädigungen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln vorsieht“, kündigte Fraktionsvorsitzender Thomas L. Kemmerich am Freitagvormittag in Erfurt an.

Das deutsche Verwaltungsrecht kenne für rechtmäßiges Handeln der öffentlichen Verwaltung leider kaum ausgestaltete Entschädigungsansprüche, insbesondere den Anspruch aus dem sogenannten „enteignenden Eingriff“, erklärte Kemmerich: „Die staatlich angeordneten Betriebsschließungen werden für viele Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben." Nach geltendem Recht liegt allerdings kein Sonderopfer vor, da die Maßnahmen sämtliche Unternehmen der betroffenen Branchen treffen. Auch andere Entschädigungsansprüche greifen nicht.

„Die Freien Demokraten unterstützen ausdrücklich das entschlossene Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, wie sie zum Beispiel der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche gezeigt haben“, so Kemmerich. "Dennoch ist bei dem auf uns allen lastenden Druck nicht ausgeschlossen, dass die nun zunehmend angeordneten Betriebsschließungen zumindest in Teilen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sind.“ Die weitreichenden Maßnahmen würden  für viele Betriebe existenzgefährdend sein. In solchen Fällen müssten Entschädigungsansprüche in Betracht gezogen werden. „Wir müssen auf dem Wege der Gesetzgebung Rechtssicherheit schaffen und den Verdienstausfall der Selbständigen wie auch von deren Angestellten bei weiter laufenden Betriebskosten zumindest teilweise kompensieren. Da Selbständige nicht einmal Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, müssen wir auf diesem Wege Unmengen neuer Sozialfälle vermeiden.“

Vor diesem Hintergrund ist es Sache des Gesetzgebers, Entschädigungen für von Betriebsschließungen infolge der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Betriebe einzuführen. „Daran müssen wir als verantwortliche Abgeordnete des Thüringer Landtags, der auch in Krisenzeiten die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren hat, arbeiten“, kündigte Kemmerich an.