Senkung der Biersteuer soll kleine Brauereien entlasten

Die zeitweise Schließung der Gastronomie und die Absage von Veranstaltungen hat besonders kleine und mittelständische Brauereien in Thüringen unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Neben dem Absatzeinbruch beim Fassbier verschärfen Rabattschlachten zwischen Großkonzernen die Situation. „Bier gehört zu Thüringen. Für den Erhalt unserer vielfältigen Bierkultur ist unverzügliches Handeln unabdingbar. Es würde die Brauereien erheblich entlasten, wenn die Biersteuer ausgesetzt oder gesenkt würde", erklärt FDP-Abgeordneter Dirk Bergner.

Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Antrag im Landtag eingereicht, der die Landesregierung auffordert,

  • als Sofortmaßnahme die Biersteuer mindestens so lange zinslos zu stunden, bis die Gastronomiebranche sechs Monate ohne weitere Unterbrechung das durchschnittliche Niveau der letzten drei Jahre vor Corona erreicht hat.
  • unverzüglich zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahlungspflichten der Biersteuer zu erlassen oder zu mindern.
  • zu prüfen, wie die Marktvielfalt in Thüringen durch Unterstützung kleiner und mittelständischer Brauereien erhalten werden kann.
  • sich im Bundesrat sowie bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Hilfen für Lieferanten der Gastronomiebranche auf Brauereiunternehmen ausgedehnt werden, deren Lieferungen über Großhändler erfolgen.

Zum Hintergrund: Die Biersteuer ist eine Landessteuer. Laut Thüringer Finanzministerium fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 Liter) an. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürze-Gehalt des Gerstensaftes.