Unternehmen helfen, Arbeitsplätze sichern

FDP-Fraktion unterbreitet konkrete Vorschläge für zügige Bearbeitung von Anträgen auf Corona-Hilfen

Versprechen einhalten, Liquidität sichern, Pleitewelle verhindern – unter diesem Motto steht ein Antrag, den die FDP-Fraktion in die Sondersitzung des Landtags am Mittwoch einbringt. Die Liberalen machen konkrete Vorschläge, um für eine zügige Auszahlung der zugesagten Hilfen für Unternehmen und Selbstständige (Soforthilfe, Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Dezemberhilfe etc. ) zu sorgen. Deren Auszahlung verzögert sich bisher meist monatelang. So sind rund 14.000 Anträge auf Erstattung von Quarantäne-bedingten Verdienstausfällen in Thüringen noch immer nicht abschließend bearbeitet worden. All diese Verzögerungen treiben die Betroffenen in die Insolvenz, wenn nicht zeitnah gegengesteuert wird.

„Immer mehr Bürgerinnnen und Bürger fürchten um ihre Existenz“, begründet Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion, die parlamentarische Initiative. „Eine schnelle Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Hilfen ist überlebenswichtig für den Mittelstand und die Selbstständigen. Bei weiterer Verzögerung besteht das Risiko, dass wir eine große Zahl von Arbeitsplätzen verlieren.“

 

Hinweis für Redaktionen
Unter anderem gehört zu den Vorschlägen der FDP-Fraktion:
# Voraussetzungen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB)  zu schaffen, damit Unternehmen und Selbstständige Überbrückungskredite unkompliziert erhalten können. Es ist gemeinsam mit der TAB die bestehenden Kreditprogramme für Unternehmen, die Aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, nachzubessern. Insbesondere ist eine signifikante Verlängerung der Laufzeiten und eine Ausweitung tilgungsfreier Phasen notwendig, um den Unternehmen Zeit zur Sanierung zu geben. Weitere Maßnahmen, um die Kreditvergabe an grundsätzliche gesunde Unternehmen zu erleichtern, sind zu prüfen.
# Die Landesregierung soll sich über den Bundesrat und die Abstimmung zwischen Bundeskanzlerin und Ländern dafür einzusetzen, den steuerlichen Verlustrücktrag nach § 10d EStG deutlich auszuweiten, und zwar auf 30 bzw. 60 Millionen Euro bei einem zu berücksichtigenden Veranlagungszeitraum von drei Jahren, um die Solvenz der Unternehmen zu verbessern.
# Berücksichtigung von geschäftsführenden Unternehmensinhabern beim Kurzarbeitergeld.
# Dass eine erneute Beantragung für die Novemberhilfen nicht mehr nötig ist und die Änderungen im Regelwerk rückgängig gemacht werden, dass für die Beantragenden durch die Verzögerung bei der Bearbeitung keine Nachteil durch sich ändernde Regeln entsteht.
# Den Vorschlag des sogenannten "Kieler Modells" des Instituts für Weltwirtschaft Kiel für betriebliche Stabilisierungshilfen (kurz BSH) umzusetzen mit dem Ziel, auch in Hinblick auf zukünftige Pandemiesituationen eine wirkungsvolle, verlässliche und nachvollziehbare Wirtschaftsunterstützung leisten zu können.