Verwaltungsgericht: Textilgeschäfte fallen nicht unter 2G-Regel

Freie Demokraten fordern Thüringer Landesregierung auf, Zutrittsbeschränkungen sofort aufzuheben

Bekleidungsgeschäfte in Thüringen sollen ab sofort wieder für alle Menschen frei zugänglich sein. Die 2G-Zutrittsbeschränkung muss aufgehoben werden. Das fordert die FDP im Thüringer Landtag mit Verweis auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten:

„Die Richter beenden eine unglaubliche, weil unbegründete Ungleichbehandlung. Sie haben ausdrücklich festgehalten, dass Bekleidungsgeschäfte der Deckung des täglichen Bedarfs dienen und deshalb nicht unter die 2G-Regelung fallen. In dem Beschluss heißt es wörtlich: ‚Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen.‘ Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, diesen Beschluss analog zu Bayern umzusetzen. Der Ministerpräsident darf sich nicht länger hinter selbstgemachten Vorschriften abducken. Seine Regierung hat es in der Hand, ihr ohnehin katastrophales Pandemie-Management der Lebenswirklichkeit sowie der Rechtsprechung anzupassen.“

Die Freien Demokraten verweisen außerdem auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Es hatte im Dezember 2021 festgestellt, dass Einzelhandelsgeschäfte keine Infektionsherde sind. Dank Hygienekonzepten und FFP2-Masken sei in Geschäften das Infektionsrisiko derart abgesenkt, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Deshalb hatte das OVG die 2G-Regeln im gesamten niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt.

Sowohl gegen den bayerischen als auch niedersächsischen Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Sie sind verbindlich.

BayVGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021, Az. 20 NE 21.3037