Wahlrecht bei Samstagsarbeit ermöglichen

Freie Demokraten setzen sich für lebensnahe Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ein

Beschäftigten im Einzelhandel soll ermöglicht werden, an mehr als zwei Samstagen im Monat zu arbeiten. Die Freien Demokraten werden im Thüringer Landtag formell beantragen, das Ladenöffnungsgesetz entsprechend anzupassen. Die neue Regelung soll zumindest bis Ende 2023 gelten. Zahlreiche Einzelhändler sehen sich gerade samstags mit Personalengpässen konfrontiert. Oft muss deshalb das Angebot eingeschränkt werden.

„Wer arbeiten möchte, soll dies auch tun dürfen“, sagt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Parlamentarischen Gruppe. „Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass Beschäftigte gern an diesem Tag, der die höchste Kundenfrequenz und damit auch den stärksten Umsatz beschert, ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen wollen. Das hat natürlich auch damit zu tun, da sie dann mit höheren Provisionen rechnen können. Es ist an der Zeit, das Ladenöffnungsgesetz an die Lebenswirklichkeit anzupassen.“

In Thüringen gelten die bundesweit schärfsten Regelungen. Hier dürfen Beschäftigte im Einzelhandel derzeit nur an zwei Samstagen je Monat arbeiten. „Ich frage mich, weshalb die für das bisherige Gesetz verantwortlichen Parteien – Rot-Rot-Grün und CDU – wähnen, Beschäftigte im Einzelhandel vor ihrer Arbeitsmotivation schützen zu müssen, während genau dies bei Busfahrern, Kellnern und Krankenschwestern nicht notwendig sein soll. Warum legt Thüringen als einziges Bundesland den Einzelhändlern und deren Mitarbeitern solche Steine in den Weg? Noch dazu leidet darunter die Kundenzufriedenheit. Die individuelle Beratung ist für viele Kunden ein wesentlicher Grund, bei örtlichen Einzelhändlern einzukaufen statt in Online-Shops“, so Kemmerich.

Der Unsinn und die Fehlwirkung des bisherigen Gesetzes werden immer wieder in der Praxis deutlich. Zwei Beispiele: Studentinnen, die gern an vorlesungsfreien Samstagen nebenher in einem Modegeschäft jobben möchten, dürfen dies an zwei Samstagen im Monat nicht. Rentner, die gern im örtlichen Gartenmarkt aushelfen möchten, sehen sich mit einem Arbeitsverbot an jedem zweiten Samstag konfrontiert.