Wie steht Thüringen zum Gender-Sternchen?

Kleine Anfrage zweier Abgeordneter der FDP-Fraktion: Landesregierung muss nun Auskunft erteilen

Wie positioniert sich die Thüringer Landesregierung zum Gendern? Verfolgt sie eine einheitliche Strategie, und falls ja, welche? Inwieweit ist im Schulunterricht die Nutzung von Gendersternchen und vergleichbaren Sonderzeichen zulässig? Auskunft darüber verlangen Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, sowie Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. Beide haben eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.

Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich: „Viele Menschen haben Sorge, durch das Gendern bevormundet zu werden. Die Gefahr ist groß, dass sich durch die Gendersprache weite Teile der Bevölkerung ausgegrenzt fühlen. Daher sollten die Menschen erfahren, woran sie bei der Landesregierung sind. Wir tun dem Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter keinen Gefallen, wenn wir den Menschen eine Sprache von oben herab verordnen, mit der sie sich nicht wohlfühlen. An einer Gesellschaft, in der die Geschlechter gleichgestellt sind, müssen alle gemeinsam arbeiten. Abgrenzung durch Sprache läuft diesem Ziel zuwider. Wir möchten vielmehr die Ursachen von Benachteiligungen abbauen. Wir wollen veraltete Rollenmodelle überwinden, ohne diese durch eine aufgesetzte Ideologie zu ersetzen. Wir brauchen keine Wortungetüme, die keiner schreiben und lesen will.“

Anlass der Kleinen Anfrage ist eine Maßgabe des sächsischen Kultusministeriums. Es hat die Nutzung von Gendersternchen an Schulen untersagt. In einem Schreiben an die Schulleitungen heißt es laut Medienberichten: „Die Verwendung von Sonderzeichen wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt.“