Wolf ins Thüringer Jagdrecht aufnehmen

Rechtsgutachten von Prof. Brenner (Uni Jena) nimmt europarechtskonforme Maßnahmen in den Blick und weist auf Spielräume hin

Der Wolf soll ins Thüringer Jagdrecht aufgenommen werden. Eine Bejagung müsse künftig nicht mehr nur in Ausnahmefällen bei Problemwölfen möglich sein, sondern planmäßig sowie prophylaktisch erfolgen können. Das fordert die FDP im Thüringer Landtag. Die Freien Demokraten verweisen auf ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena. Der Jurist empfiehlt europarechtskonforme Maßnahmen und weist auf entsprechende Spielräume hin. Dazu gehört, eine Ober- und Untergrenze festzulegen, die einen gesellschaftlich akzeptierten Wolfsbestand auf regionaler wie auf Bundesebene definiert.

„Der Wolf ist weder ein Kuscheltier noch ist er dank zahlreicher Schutzmaßnahmen vom Aussterben bedroht“, sagt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP im Thüringer Landtag. „Weitgreifende Regelungen zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren vor Wölfen sind deshalb nicht nur möglich, sondern auch nötig. Nicht zuletzt müssen wir uns die Frage stellen, wie wir Menschen, die sich in der freien Natur bewegen, vor möglichen Angriffen bewahren wollen.“

Prof. Brenner führt in dem Gutachten an, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere kontinuierlich zunimmt, obwohl Herdenschutzmaßnahmen permanent ausgeweitet werden. Hauptgrund ist der unkontrollierte Anstieg der Wolfspopulation. Der Verfassungsrechtler verweist auf Konsequenzen, die Schweden zieht. Obwohl das Land größer ist als Deutschland und nur ein Achtel der Einwohner hat, erachtet die dortige Regierung einen Bestand von lediglich 170 bis 270 Wölfen als verträglich. Zum Vergleich: In Deutschland leben derzeit etwa 2000 der Großraubtiere.

Mittlerweile hat sich auch das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für eine Überarbeitung des Schutzstatus ausgesprochen. Ziel sollte sein, so betont Thomas L. Kemmerich, dem Bund sowie den Ländern ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Damit ist auch Thüringen aufgefordert, sich klar zu positionieren.